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Allgemeine Mietbedingungen
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GRUNDSATZ: Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von ACUSTRONICS bestätigt worden sind. DAUER: Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die angegebenen Miet-Preise beziehen sich auf die Dauer von max. 48Std. Die Miete beträgt in jedem Fall im min. SFr. 50.-. Im Miet-Preis inbegriffen sind… Material-Bereitstellung, Kontrolle und Rücklagerung im Domizil. ZAHLUNG: Abholanlagen sind bar beim abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Komplettsysteme (mit Transport, Installation, usw.) sind gemäss den Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag zu bezahlen.                      Dabei ist üblicherweise mindestens die Hälfte der Miete vor der Veranstaltung zu begleichen. DEPOT: ACUSTRONICS behält sich das Recht vor, zusätzlich ein Depot von SFr. 50.- bis SFr. 1000.- im speziellen bei Neu-Kunden hinterlegen zu lassen.  Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials zurückerstattet, unter Abzug von allfälligen Defekten und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. EIGENTUM: Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von ACUSTRONICS. HAFTUNG BEI ABHOLANLAGEN: Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Kloten und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter/Drittpersonen). Ausgenommen sind durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie retourniert werden. Der Mieter ist gehalten, dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte bewachen zu lassen und die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf ein Minimum zu beschränken.          ACUSTRONICS weist jede Art von Haftung für Ausfälle an den Geräten während der Veranstaltung zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an ACUSTRONICS erfolgen. FUNKTIONSPRUEFUNG: Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrags (bzw. Lieferscheins), dass er die Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung durch den Techniker von ACUSTRONICS. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischer Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von ACUSTRONICS erstellte Bestandesaufnahme. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt. ANNULLATION: Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miet-Reservation (auch telefonisch), betragen die Annullationskosten:  bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% und selbentags: 75% des vereinbarten Mietbetrages. HAFTUNG BEI KOMPLETTSYSTEMEN MIT TRANSPORT, INSTALLATION, BEDIENUNG: Dabei haftet der Mieter für von dritter Hand zugefügte Schäden an Material zum Wiederbeschaffungspreis oder allfälliger Reparaturkosten. MIETVERTRAG: Es können Mietvertäge nur mit volljährigen und Unterschrifftsberechtigten Personen abgeschlossen werden. Neu-Kunden werden gebeten einen gültigen Ausweis mitzubringen. RECHT: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach. ANERKENNUNG: Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Miet-Reservation diese Mietbedingungen in allen Punkten.
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Allgemeine Mietbedingungen
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GRUNDSATZ: Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von ACUSTRONICS bestätigt worden sind. DAUER: Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die angegebenen Miet-Preise beziehen sich auf die Dauer von max. 48 Std. Die Miete beträgt in jedem Fall im min. SFr.50.-. Im Miet-Preis inbegriffen sind… Material-Bereitstellung Kontrolle und Rücklagerung im Domizil. ZAHLUNG: Abholanlagen sind bar beim abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Komplettsysteme (mit Transport, Installation, usw.) sind gemäss den Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag zu bezahlen. Dabei ist üblicherweise mindestens die Hälfte der Miete vor der Veranstaltung zu begleichen. DEPOT. ACUSTRONICS behält sich das Recht vor, zusätzlich ein Depot von SFr. 50.- bis SFr. 1000.- im speziellen bei Neu-Kunden hinterlegen zu lassen. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials zurückerstattet, unter Abzug von allfälligen Defekten und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. EIGENTUM: Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von ACUSTRONICS. HAFTUNG BEI ABHOLANLAGEN: Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Kloten und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter/Drittpersonen). Ausgenommen sind durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie retourniert werden. Der Mieter ist gehalten, dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte bewachen zu lassen und die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf ein Minimum zu beschränken.        ACUSTRONICS weist jede Art von Haftung für Ausfälle an den Geräten während der  Veranstaltung zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an ACUSTRONICS erfolgen. FUNKTIONSPRÜFUNG: Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrags (bzw. Lieferscheins) dass er die Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Prüfung durch den Techniker von ACUSTRONICS. Nachträglich erklärte Mängel können nicht  anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischer Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rück- gabe, anerkennt der Mieter die von ACUSTRONICS erstellte Bestandesaufnahme. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt. ANNULLATION: Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miet-Reservation (auch telefonisch) betragen die Annullationskosten:  bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% und selbentags: 75% des vereinbarten Mietbetrages. HAFTUNG BEI KOMPLETTSYSTEMEN MIT TRANSPORT INSTALLATION, BEDIENUNG: Dabei haftet der Mieter für von dritter Hand zugefügte Schäden an Material zum Wiederbeschaffungspreis oder allfälliger Reparaturkosten. MIETVERTRAG: Es können Mietvertäge nur mit volljährigen und Unterschrifftsberechtigten Personen abgeschlossen werden. Neu-Kunden werden gebeten einen gültigen Ausweis mitzubringen. RECHT: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach. ANERKENNUNG: Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Miet- Reservation diese Mietbedingungen in allen Punkten.
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