Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
GRUNDSATZ:
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter.
Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von ACUSTRONICS bestätigt worden sind.

DAUER:

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die angegebenen Miet-Preise beziehen sich auf die Dauer von max. 48 Std.. Die Miete beträgt in jedem Fall im min. SFr.50.-.

ZAHLUNG:
Abholanlagen sind bar beim abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Komplettsysteme
(mit Transport, Installation, usw.) sind gemäss den Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bzw.
dem Mietvertrag zu bezahlen. Dabei ist üblicherweise mindestens die Hälfte der Miete vor der
Veranstaltung zu begleichen.

DEPOT:
ACUSTRONICS behält sich das Recht vor, zusätzlich ein Depot von SFr.100.- bis SFr.400.- hinter-
legen zu lassen. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials zurückbezahlt, unter Abzug von allfälligen Defekten und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.

EIGENTUM:
Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von ACUSTRONICS.

HAFTUNG BEI ABHOLANLAGEN:
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeit-
punkt des Lagereingangs in Glattbrugg, und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Be-
schädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter/Drittpersonen).
Ausgenommen sind durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie retourniert werden.
Der Mieter ist gehalten, dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte
bewachen zu lassen und die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf ein Minimum zu beschränken. ACUSTRONICS weist jede Art von Haftung für Ausfälle an den Geräten während
der Veranstaltung zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum
Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter
verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an ACUSTRONICS erfolgen.

FUNKTIONSPRÜFUNG:
Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw. Lieferscheines), dass er die Ge-
räte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung durch den Techniker von
ACUSTRONICS. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischer Kontrolle der Geräte an-
lässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von ACUSTRONICS erstellte Bestandesauf-
nahme. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt.

ANULATION:
Anuliert der Mieter eine bereits bestätigte Miet-Reservation (auch telefonisch), betragen die Anulationskosten: bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% und selben-
tags: 75% des vereinbarten Mietbetrages.

HAFTUNG BEI KOMPLETTSYSTEMEN MIT TRANSPORT, INSTALLATION, BEDIENUNG:
Dabei haftet der Mieter für von dritter Hand zugefügte Schäden an Material zum Wieder-
beschaffungspreis oder allfälliger Reparaturkosten.

MIETVERTRAG:
Es können Mietvertäge nur mit volljährigen und Unterschrifftsberechtigten Personen abgeschlossen
werden. Neu-Kunden werden gebeten einen gültigen Ausweis mitzubringen.

RECHT:
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach.

ANERKENNUNG:
Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Miet-Reservation diese
Mietbedingungen in allen Punkten.