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Mietbedingungen
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Allgemeine Mietbedingungen |
GRUNDSATZ:
Die allgemeinen Mietbedingungen
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter.
Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von ACUSTRONICS
bestätigt worden sind.
DAUER:
Die Mietdauer beträgt
mindestens einen Tag. Die angegebenen Miet-Preise beziehen sich auf
die Dauer von max. 48 Std.. Die Miete beträgt in jedem Fall im min.
SFr.50.-.
ZAHLUNG:
Abholanlagen sind bar beim abholen der Mietgegenstände zu bezahlen.
Komplettsysteme
(mit Transport, Installation, usw.) sind gemäss den Vereinbarungen
in der Auftragsbestätigung bzw.
dem Mietvertrag zu bezahlen. Dabei ist üblicherweise mindestens die
Hälfte der Miete vor der
Veranstaltung zu begleichen.
DEPOT:
ACUSTRONICS behält sich das Recht vor, zusätzlich ein Depot von SFr.100.-
bis SFr.400.- hinter-
legen zu lassen. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials
zurückbezahlt, unter Abzug von allfälligen Defekten und einer Umtriebsentschädigung
bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die
Höhe der Kaution beschränkt.
EIGENTUM:
Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von ACUSTRONICS.
HAFTUNG BEI ABHOLANLAGEN:
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des
Lagerausgangs bis zum Zeit-
punkt des Lagereingangs in Glattbrugg, und haftet in vollem Umfang
für allfällige Schäden (Be-
schädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter/Drittpersonen).
Ausgenommen sind durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie
retourniert werden.
Der Mieter ist gehalten, dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt
walten zu lassen, die Geräte
bewachen zu lassen und die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf
ein Minimum zu beschränken. ACUSTRONICS weist jede Art von Haftung
für Ausfälle an den Geräten während
der Veranstaltung zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte
werden dem Mieter zum
Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen
ist der Mieter
verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim
Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens
bei der Rückgabe Meldung an ACUSTRONICS erfolgen.
FUNKTIONSPRÜFUNG:
Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw.
Lieferscheines), dass er die Ge-
räte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung
durch den Techniker von
ACUSTRONICS. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme
und technischer Kontrolle der Geräte an-
lässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von ACUSTRONICS
erstellte Bestandesauf-
nahme. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen
ist untersagt.
ANULATION:
Anuliert der Mieter eine bereits bestätigte Miet-Reservation (auch
telefonisch), betragen die Anulationskosten: bis 10 Tage vor Mietbeginn:
25%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% und selben-
tags: 75% des vereinbarten Mietbetrages.
HAFTUNG BEI KOMPLETTSYSTEMEN MIT TRANSPORT, INSTALLATION, BEDIENUNG:
Dabei haftet der Mieter für von dritter Hand zugefügte Schäden an
Material zum Wieder-
beschaffungspreis oder allfälliger Reparaturkosten.
MIETVERTRAG:
Es können Mietvertäge nur mit volljährigen und Unterschrifftsberechtigten
Personen abgeschlossen
werden. Neu-Kunden werden gebeten einen gültigen Ausweis mitzubringen.
RECHT:
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach.
ANERKENNUNG:
Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen
Miet-Reservation diese
Mietbedingungen in allen Punkten.
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